Sitzung: 22.02.2022 Gemeinderat
Vorlage: BV/056/2022
Der Gemeinderat beschließt die geänderte Fassung der Polizeiverordnung wie folgt:
§ 6 Wertstoff-/Altglassammelbehälter
Wertstoff- und Altglassammelbehälter dürfen Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 bis 20.00 Uhr, samstags von 08.00 bis 16.00 Uhr benutzt werden. An Sonn- und Feiertagen dürfen Sie nicht benutzt werden.
mehrheitlich
beschlossen
Ja 11 Nein 10
§ 9 Arbeiten an Fahrzeugen
Es ist verboten, auf öffentlichen Straßen Fahrzeuge abzuspritzen oder Ölwechsel vorzunehmen. Dieses Verbot gilt auch auf allen Grundstücksflächen, die unmittelbar an die Straße angrenzen und ohne Leichtstoffabscheider zur Straße hin entwässert werden.
einstimmig
beschlossen
Ja 21
§ 13 Verunreinigung durch Hunde und Pferde
(1) bleibt unverändert
(2) Der Halter oder Führer eines Pferdes hat dafür zu sorgen, dass dieses seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegte Pferdeäpfel sind unverzüglich zu beseitigen.
mehrheitlich
beschlossen
Ja 18 Nein 3
§ 14 Fütterungsverbot für Tauben, Enten und andere Wasservögel
Tauben, Enten und andere Wasservögel dürfen auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen nicht gefüttert werden.
mehrheitlich
beschlossen
Ja 15 Nein 5 Enthaltung 1
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Neufassung der Polizeiverordnung wie von der Verwaltung vorgeschlagen und in den separaten Punkten zusätzlich abgestimmt.
einstimmig
beschlossen
Ja 21