Der Gemeinderat beschließt einstimmig bei drei Enthaltungen,
- den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplans „Industriegebiet III“, Malsch gem. § 2 (1) BauGB zu fassen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.
- die Billigung des Entwurfs vom 24.10.2018 (zeichnerischer Teil) und den geänderten bzw. ergänzten planungsrechtlichen Festsetzungen vom 24.10.2018 (schriftlicher Teil).
- den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans „Industriegebiet III, nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gleichzeitig mit der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB soll die Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.